Erklärung zur Barriere­frei­heit

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barriere­frei­heits­gesetz idgF zur Um­setzung der Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barriere­frei­heits­anforder­ungen für Produkte und Dienst­leistungen barriere­frei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barriere­frei­heit gilt für die Website https://www.traeumeland.com.

 

 

Stand der Verein­barkeit mit den An­forder­ungen

Diese Website ist wegen der unter Punkt „Nicht barriere­freie Inhalte“ gelisteten Un­verein­bar­keiten und Aus­nahmen teil­weise mit Konformitäts­stufe AA der Richt­linien für barriere­freie Web­inhalte WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Euro­päischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) verein­bar.

Digitale Barriere­frei­heit ermöglicht Menschen mit Be­ein­trächtig­ungen den un­ein­ge­schränkten Zugang zu digitalen Inhalten. Wir setzen laufend Maß­nahmen zur Ver­besserung der Benutzer­freundlich­keit unserer Web­site um und orientieren uns dabei an aner­kannten Standards zur barriere­freien Gestaltung. Dabei konzentrieren wir uns unter anderem auf folgende Bereiche:

  • Tastatur­bedienbar­keit
    Die Web­site ist so gestaltet, dass alle wesentlichen Funktionen voll­ständig über die Tastatur bedien­bar sind. Dabei wird eine logische Tab-Reihen­folge ein­ge­halten.
  • Optimierter Fokus bei Tastatur­navigation
    Interaktive Elemente verfügen über einen klar sicht­baren Fokus­indikator, der die aktuelle Position beim Navigieren mit der Tastatur deutlich macht.
  • Screen­reader-Kompatibilität
    Die Struktur der Web­site folgt semantischen Prinzipien mit korrekt ein­ge­setzten ARIA-Rollen. Dadurch können die Inhalte zu­ver­lässig interpretiert werden.
  • Skip-Links
    Über Skip-Links können Nutzer:innen direkt zu bestimmten Anker­punkten springen, was die Navigation mit Tastatur oder Screen­reader erleichtert.
  • Barriere­freie Formulare
    Formulare dieser Website sind mit korrekten Labels aus­ge­zeichnet. Zusätz­lich können Fehler­meldungen von technischen Hilfs­mitteln aus­ge­lesen werden.
  • Interaktive Komponenten
    Dynamische Inhalte wie Drop­down-Menüs, Akkordeons oder Dialog­fenster sind so implementiert, dass sie für unter­stützende Technologien zu­gänglich sind.

 

 

Erstellung der Erklärung zur Barriere­frei­heit

Diese Erklärung wurde am 20.01.2026 nach einer aus­führlichen Evaluierung für Barriere­frei­heit im Web erstellt.

Die Bewertung der Ver­einbar­keit der Web­site mit dem Barriere­frei­heits­gesetz zur Um­setzung der Richtlinie 2019/882 beruht auf einer im Jänner 2026 durch­ge­führten Selbst­ein­schätzung nach WCAG 2.2 Konformitäts­level AA.

Einzelne Seiten­inhalte werden von der Web-Redaktion bei Ver­öffentlichung neuer Inhalte regel­mäßig geprüft.

 

 

Feed­back & Kontakt­möglich­keit

Die Inhalte und Services auf dieser Web­site werden laufend geprüft, ver­bessert und ausge­baut. Dabei ist uns die Zugäng­lich­keit und Bedien­bar­keit ein großes An­liegen. Sollten Sie die Sie bei der Nutzung unserer Web­site auf Barrieren stoßen, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail mit­zu­teilen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@traeumeland.com mit dem Betreff „Meldung einer Barriere Ihrer Web­site“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Web­site oder des Dokuments an.

 

 

Durch­setzungs­ver­fahren für Unternehmen

Bei nicht zufrieden­stellenden Antworten aus oben genannter Kontakt­möglichkeit können Sie sich an das Sozial­ministerium­service wenden. Dieses ist für die Markt­über­wachung gemäß Barriere­freiheits­gesetz (BaFG) zuständig und prüft mögliche Ver­stöße gegen die gesetz­lichen Barriere­freiheits­anforder­ungen.

 

 

Durch­setzungs­ver­fahren für öffentliche Stellen

Bei nicht zu­frieden­stellenden Antworten aus oben genannter Kontakt­möglich­keit können Sie sich mittels Beschwerde an die Öster­reichische Forschungs­förderungs­gesell­schaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontakt­formular Beschwerden auf elektronischem Weg ent­gegen.

Kontakt­formular der Beschwerde­stelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahin­gehend geprüft, ob sie sich auf Ver­stöße gegen die Vor­gaben des Barriere­frei­heits­gesetzes, ins­besondere bei Mängeln der Ein­haltung der Barriere­frei­heitsan­forderungen, durch den Bund oder einer ihm zuorden­baren Ein­richtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechts­trägern Handlungs­empfehlungen auszu­sprechen und Maß­nahmen vorzu­schlagen, die der Be­seitigung der vor­liegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerde­verfahren

 

 

Nicht barriere­freie Inhalte aus technischer Sicht

Die Website basiert auf dem Content Management System REDX, welches umfassend im Hinblick auf Barriere­freiheit weiter­entwickelt wurde. Ein Großteil der aktiven Funktionen ist barriere­frei gestaltet und entsprechende Features zur besseren User Experience aller Nutzenden sind implementiert.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen aus technischer Sicht nicht barriere­frei. Je nach individueller Konfiguration und Nutzung dieser Website können sie voll­ständig, teil­weise oder gar nicht zum Einsatz kommen.

 

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheits­bestimmungen

Unvereinbarkeit mit Richtlinie 2.4 Navigierbar

2.4.3 Fokus-Reihenfolge

Auf der Standort-Karte wechselt der sichtbare Fokus zwischen den Markern nicht, wenn bereits ein Tool­tip mit der Enter-Taste geöffnet wurde.

Bei den Zoom-In und Zoom-Out Schaltern des Highlight-Moduls können beide Schalter fokussiert und vorgelesen werden, obwohl nur einer sichtbar ist.

Unvereinbarkeit mit Richtlinie 3.3 Eingabe­hilfen

3.3.1 Fehlermeldungen

Bei Formularen werden Fehler­meldungen vom Screen­reader nur dann ausgegeben, wenn die Validierung innerhalb des Feldes erfolgt.

Fehlermeldungen im Login-Formular verschwinden nach 10 Sekunden und sind danach nicht mehr für Screen­reader zugänglich.

3.3.2 Beschriftungen und Anweisungen

Bei Checkbox-Auswahl­feldern wird vom Screen­reader nicht korrekt ausge­geben, wenn es sich um ein Pflicht­feld handelt.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Unvereinbarkeit mit Richtlinie 2.1 Tastatur­zugriff

2.1.1 Tastaturbedienung

Bei der Nutzung des Screen­readers NVDA kann in der Suche nur das erste Ergebnis mit dem Tabulator angesteuert werden.

 

Inhalte fallen nicht in den Anwendungs­bereich der Rechts­vorschriften

Unvereinbarkeit mit Richtlinie 2.4 Navigierbar

2.4.1 Blöcke überspringen

Der erste Skip-Link wird bei aktiviertem Screen­reader NVDA nicht angezeigt. Dies ist ein bekanntes Problem in NVDA und liegt außerhalb des Verantwortungs­bereichs der Website.

 

 

Redaktionelle Inhalte

Wir arbeiten kontinuierlich daran, Inhalte und Funktionen dieser Website zu verbessern und an neue gesetzliche Bestimmungen sowie technische Standards anzupassen. Dabei werden aktuelle Entwicklungen im Bereich Barrierefreiheit berücksichtigt und redaktionelle Inhalt fortlaufen angepasst. Dadurch sollte die Nutzbarkeit für alle BesucherInnen erhöht werden.